Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

1. Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SymBio Recruitment GmbH. Sie gelten für alle Verträge zur Personalvermittlung und zu allen übrigen Personaldienstleistungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.

2. Der Auftraggeber erkennt die Verträge zur Personalvermittlung die ursächliche Beratungs-, Such- und Vermittlungstätigkeit von SymBio Recruitment GmbH an.

3. Daten über zu besetzende Positionen und über Bewerber werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Projektentwicklung erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm erteilten Daten und Auskünfte nicht zweckentfremdet zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten. Die Parteien
verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

4. Die von SymBio Recruitment GmbH gemachten Angaben zu einem Bewerber beruhen auf den ihr durch den Bewerber selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann SymBio Recruitment GmbH daher nicht übernehmen.

5. SymBio Recruitment GmbH übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Bewerber die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse liefert.

6. Im Übrigen richtet sich die Haftung der SymBio Recruitment GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei fahrlässig verursachten Schäden haftet die SymBio Recruitment GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und
vertragstypischen Schäden. Dies gilt nicht für Körperschäden/Todesfälle. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

7. Soweit SymBio Recruitment GmbH aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Verstöße gegen das AGG von einem Bewerber in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber SymBio Recruitment GmbH diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen inklusive Rechtsverfolgungskosten frei.

8. Hat sich ein durch SymBio Recruitment GmbH vorgestellter Bewerber bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder parallel beim Auftraggeber beworben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, SymBio Recruitment GmbH hierüber unverzüglich (spätestens innerhalb von 3 Werktagen) zu informieren. In diesem Fall erbringt SymBio Recruitment GmbH keine weiteren Dienstleistungen mehr hinsichtlich dieses Bewerbers. Bleibt die Unterrichtung des Auftraggebers aus, so haftet dieser für den Schaden, welcher SymBio Recruitment GmbH dadurch entstanden ist, dass SymBio Recruitment GmbH mangels rechtzeitiger Benachrichtigung weiterhin tätig gewesen ist.

9. Ein Vertrag zur Personalvermittlung kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Kommt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem von SymBio Recruitment GmbH vorgeschlagenen Bewerber nach Kündigung des Vertrages zur
Personalvermittlung zustande, so wird die Provision dennoch in voller Höhe fällig. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen sind SymBio Recruitment GmbH ebenfalls ohne Abzug zu erstatten.

10. Der Anspruch von SymBio Recruitment GmbH auf eine Vermittlungsprovision wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, durch Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Bewerber begründet. Dabei ist es unerheblich, ob der Bewerber über die im Anforderungsprofil beschriebene
Qualifikationen tatsächlich verfügt. Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt oder tritt der Bewerber nicht an, so bleibt der Anspruch von SymBio Recruitment GmbH auf die Provision sowie auf Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten
Leistungen dennoch bestehen.

Sollte der Kandidat die Stelle aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht antreten, hat die SymBio
Recruitment GmbH die Möglichkeit die Stelle innerhalb von 3 Monaten neu zu besetzen. Gelingt ihr dies nicht besteht ein Rückzahlungsanspruch der Provision.

Sollte der Kandidat das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 8 Wochen seit seinem vereinbarten Arbeitsbeginn kündigen, so hat der Kunde einen Rückzahlungsanspruch. Der Rückzahlungsanspruch reduziert sich pro durch den Kandidaten gearbeitete Woche um 1/8. Sollte der Kandidat demnach 8
Wochen für den Kunden tätig gewesen sein, besteht kein Rückzahlungsanspruch. Tätig gewesen sein umfasst den tatsächlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zu seiner rechtmäßigen Beendigung unabhängig von der Erbringung der Arbeitsleistung. Damit werden auch Zeiten von Arbeitsunfähigkeit, Urlaub (bezahlt/unbezahlt) mit eingerechnet.

11. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von SymBio Recruitment GmbH vorgeschlagenen und/oder beurteilten Bewerber innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung von SymBio Recruitment GmbH schriftlich anzuzeigen (Kopie des
Arbeitsvertrages).

12. Wird der Arbeitsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er mit einem anderen durch SymBio Recruitment GmbH vorgeschlagenen und/oder beurteilten Bewerber zustande oder wird ein Bewerber für einen von der Stellenbeschreibung abweichenden Arbeitsplatz
vorgesehen, so berührt dies den Provisionsanspruch von SymBio Recruitment GmbH nicht.

13. Die Provision ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Provisionsrechnung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

14. Kosten, die den Bewerbern im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen entstehen, sind auf Verlangen des Bewerbers vom Auftraggeber nach den gesetzlichen Regelungen zu erstatten.

15. Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

16. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Zusammenhang mit dem Vertrag ist Mainz.

17. Sollten Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die zulässiger Weise dem zum
Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt.